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Grundprinzipien von Restaurativen Programmen
1. Begegnung: Gelegenheiten schaffen, bei denen sich Opfer, Täter und Mitglieder der Gesellschaft, welche das möchten, sich begegnen können, um Verbrechen und deren Folgen zu diskutieren
2. Wiedergutmachung: von Tätern wird erwartet, dass sie Schritte unternehmen, um den von ihnen verursachten Schaden wiedergutzumachen
3. Reintegration: Opfer und Täter darin unterstützen, dass sie wieder zu vollständigen, beteiligten Mitgliedern der Gesellschaft werden können.
4. Inklusion: Den von einem bestimmten Verbrechen betroffenen Parteien die Möglichkeit geben, sich an einer Lösung zu beteiligen.